Minijob und gleichzeitig im Urlaub: Was du wissen musst
Kann man im Urlaub vom Hauptjob gleichzeitig im Minijob arbeiten? Die Antwort überrascht viele.
Minijob und gleichzeitig im Urlaub: Was du wissen musst
Die Vorstellung, als Minijobber im Urlaub zu sein, wirft bei vielen Fragen auf. Habe ich überhaupt Urlaubsanspruch? Bekomme ich währenddessen mein Geld? Und wie wirkt sich das auf meine Minijob-Grenze aus? Diese Unsicherheiten können dazu führen, dass du auf wichtige Rechte verzichtest. Doch keine Sorge: Auch als Minijobber hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Es gibt allerdings ein paar Dinge zu beachten, damit dein wohlverdienter Urlaub nicht zum finanziellen oder bürokratischen Fallstrick wird.
Grundsätze des Urlaubsanspruchs für Minijobber
Vergiss den Irrglauben, Minijobber seien Arbeitnehmer zweiter Klasse! Das ist schlichtweg falsch. Im deutschen Arbeitsrecht sind Minijobber, auch geringfügig Beschäftigte genannt (siehe §8 SGB IV), vollwertige Arbeitnehmer. Das bedeutet, sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre Vollzeitkollegen – natürlich anteilig an ihre Arbeitszeit angepasst.
Eines dieser fundamentalen Rechte ist der Urlaubsanspruch. Dieser ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und gilt ohne Einschränkung auch für dich als Minijobber. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dir bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt:
- 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag)
- 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag)
Da du als Minijobber in der Regel nicht an fünf oder sechs Tagen pro Woche arbeitest, wird dein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Die Minijob-Zentrale bestätigt ausdrücklich, dass dieser Anspruch besteht und wie er zu berechnen ist. Es ist also kein "Nice-to-have", sondern ein fester Bestandteil deiner Anstellung.
Berechnung deines Urlaubsanspruchs im Detail
Wie viele Urlaubstage stehen dir nun konkret zu? Die Berechnung ist einfacher, als du vielleicht denkst. Sie basiert auf der Anzahl der Tage pro Woche, an denen du regelmäßig arbeitest, nicht auf der Stundenanzahl.
Die Formel lautet:
Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche / Übliche Arbeitstage pro Woche im Betrieb * Gesetzlicher Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche oder 24 Tage bei 6-Tage-Woche)
In den meisten Betrieben wird von einer 5-Tage-Woche ausgegangen, selbst wenn dort nur Minijobber tätig sind. Daher verwenden wir in unseren Beispielen die 20 Arbeitstage.
Beispiele zur Veranschaulichung (bei einer 5-Tage-Woche im Betrieb):
- Du arbeitest 1 Tag pro Woche:
(1 Arbeitstag / 5 Arbeitstage) * 20 Urlaubstage = 4 Urlaubstage pro Jahr - Du arbeitest 2 Tage pro Woche:
(2 Arbeitstage / 5 Arbeitstage) * 20 Urlaubstage = 8 Urlaubstage pro Jahr - Du arbeitest 3 Tage pro Woche:
(3 Arbeitstage / 5 Arbeitstage) * 20 Urlaubstage = 12 Urlaubstage pro Jahr - Du arbeitest 4 Tage pro Woche:
(4 Arbeitstage / 5 Arbeitstage) * 20 Urlaubstage = 16 Urlaubstage pro Jahr
Wichtig: Der Anspruch entsteht erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Das bedeutet, du erwirbst deinen vollen Jahresurlaubsanspruch erst, nachdem dein Minijob sechs Monate bestanden hat. In den ersten sechs Monaten hast du einen anteiligen Anspruch von 1/12 deines Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat.
Urlaubsentgelt: Was bekommst du während deines Urlaubs?
Urlaub bedeutet Erholung, aber nicht zwangsläufig finanzielle Einbußen. Während deines Urlaubs hast du Anspruch auf dein sogenanntes Urlaubsentgelt. Das ist nichts anderes als dein regulärer Lohn, der dir für die Tage deines Urlaubs fortgezahlt wird. Du sollst durch deinen Urlaub keinen finanziellen Nachteil haben.
Die Höhe des Urlaubsentgelts berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst, den du in den letzten 13 Wochen vor Beginn deines Urlaubs erhalten hast. Dabei werden auch variable Vergütungen wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit berücksichtigt.
Beispiel: Arbeitest du an zwei Tagen pro Woche für jeweils 5 Stunden und erhältst den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (Stand 2026), verdienst du 139 € pro Woche. Nimmst du eine Woche Urlaub, erhältst du für diese Woche ebenfalls 139 € als Urlaubsentgelt.
Es ist entscheidend, dass der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (Stand 2026) auch während deines Urlaubs eingehalten wird. Dein Urlaubsentgelt muss mindestens diesem Satz entsprechen.
Wichtige Unterscheidung: Verwechsle Urlaubsentgelt nicht mit Urlaubsgeld!
- Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung für die Tage, an denen du im Urlaub bist. Es ersetzt deinen regulären Lohn und ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Arbeitgebers (ein Bonus), die über das reguläre Entgelt hinausgeht. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Minijob-Grenze und Urlaubsentgelt: Ein kritischer Blick
Die Minijob-Grenze liegt im Jahr 2026 bei 603 Euro pro Monat. Diese Grenze ist entscheidend für deinen Status als Minijobber und die damit verbundenen Abgaben (oder eben Nicht-Abgaben) zur Sozialversicherung. Doch wie verhält es sich, wenn Urlaubsentgelt ins Spiel kommt?
Grundsätzlich gilt: Das Urlaubsentgelt zählt zum Arbeitsentgelt des Monats, in dem es dir ausgezahlt wird. Hier liegt ein potenzieller Fallstrick, den du unbedingt kennen solltest.
Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend
Für die Beurteilung, ob dein Minijob sozialversicherungsfrei bleibt, ist dein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt maßgeblich. Dieses wird in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten betrachtet und darf im Durchschnitt 603 Euro nicht überschreiten (also maximal 7.236 Euro pro Jahr).
Wenn du Urlaub nimmst und dafür Urlaubsentgelt erhältst, ersetzt dieses Entgelt deinen regulären Lohn für die Urlaubstage. Solange dein regelmäßiger Verdienst unter 603 Euro liegt und du nicht durch zusätzliche Arbeit im selben Monat oder eine falsche Berechnung des Urlaubsentgelts über die Grenze kommst, ist das unproblematisch.
Problematisch wird es, wenn:
- Dein Arbeitgeber zahlt Urlaubsentgelt zusätzlich zum vollen Monatslohn aus: Das ist ein häufiger Fehler. Urlaubsentgelt ersetzt den Lohn für die Urlaubstage, es wird nicht zusätzlich obendrauf gezahlt. Wenn doch, kann es schnell zur Überschreitung der Grenze kommen.
- Du hast in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub sehr viel gearbeitet: Wenn dein Durchschnittsverdienst, der als Basis für das Urlaubsentgelt dient, aufgrund von vielen Überstunden oder Zusatzschichten ungewöhnlich hoch war, kann das Urlaubsentgelt in einem Monat dazu führen, dass du über die 603 Euro kommst.
- Du nimmst sehr viel Urlaub in einem Monat und arbeitest gleichzeitig noch viele Stunden: Die Kombination aus hohem Urlaubsentgelt und regulärem Verdienst kann die Grenze sprengen.
- Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Minijobs: Wenn dein Minijob endet und du noch Resturlaub hast, der nicht mehr genommen werden kann, muss dein Arbeitgeber diesen finanziell abgelten. Diese sogenannte Urlaubsabgeltung zählt ebenfalls zum Arbeitsentgelt und wird im Monat der Auszahlung berücksichtigt. Eine hohe Urlaubsabgeltung kann in diesem Monat die 603-Euro-Grenze leicht überschreiten.
Was passiert bei einer Überschreitung der Grenze?
Eine gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitung der 603-Euro-Grenze ist unschädlich und führt nicht sofort zur Sozialversicherungspflicht. "Gelegentlich" bedeutet dabei bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres. "Unvorhersehbar" ist eine Überschreitung, wenn sie auf besonderen Umständen beruht, die nicht geplant waren (z. B. Überstunden wegen Krankheitsvertretung).
Da Urlaub jedoch in der Regel planbar ist, kann eine Überschreitung durch Urlaubsentgelt als "vorhersehbar" eingestuft werden. In diesem Fall kann der Minijob seinen Status verlieren und sozialversicherungspflichtig werden, was für dich und deinen Arbeitgeber höhere Abgaben bedeutet.
Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass dein Arbeitgeber das Urlaubsentgelt korrekt berechnet und auszahlt und ihr gemeinsam darauf achtet, die Minijob-Grenze nicht zu überschreiten. Bei Unklarheiten solltest du unbedingt das Gespräch suchen oder dich bei der Minijob-Zentrale informieren.
Krankheit im Urlaub
Solltest du während deines Urlaubs krank werden, ist das ärgerlich, aber deine Urlaubstage sind nicht verloren! Du musst dich unverzüglich bei deinem Arbeitgeber krankmelden und ein ärztliches Attest einreichen. Die Tage, an denen du krank bist, werden dann nicht als Urlaubstage gezählt und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen.
3 Tipps für deinen Minijob-Urlaub
Damit dein Urlaub unbeschwert bleibt und du alle deine Rechte kennst, haben wir hier drei wichtige Tipps für dich zusammengefasst:
Plane frühzeitig und kommuniziere klar: Sprich deinen Urlaubswunsch rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber ab. Auch wenn du einen Anspruch auf Urlaub hast, müssen die betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Eine gute Planung und offene Kommunikation ersparen dir und deinem Chef unnötigen Stress. Kläre auch, wie das Urlaubsentgelt genau berechnet und wann es ausgezahlt wird.
Kenne deinen Anspruch und dokumentiere alles: Informiere dich genau über die Anzahl der Urlaubstage, die dir zustehen. Nutze dafür unsere Anleitungen oder einen Minijob Rechner. Bewahre alle Unterlagen zu deinem Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Urlaubsanträgen gut auf. Das hilft dir, deinen Anspruch nachzuvollziehen und bei Unstimmigkeiten eine Grundlage zu haben. Behalte auch die aktuelle Minijob Grenze 2026 im Auge, um sicherzustellen, dass dein Verdienst inklusive Urlaubsentgelt im Rahmen bleibt.
Bei Unsicherheiten: Hol dir professionelle Hilfe: Wenn du Fragen zur Berechnung deines Urlaubsanspruchs hast, dir unsicher bist, wie das Urlaubsentgelt deine Minijob-Grenze beeinflusst, oder dein Arbeitgeber deinen Urlaubsanspruch nicht anerkennen will, zögere nicht, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Minijob-Zentrale bietet umfassende Informationen und Beratung. Auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dir bei komplexeren Fragen zur Seite stehen.
