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Arbeitsrecht

Minijob kündigen 2026 — Fristen und Rechte

Beim Minijob gelten dieselben arbeitsrechtlichen Grundregeln wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis — inklusive Kündigungsfristen, Schriftformzwang und Kündigungsschutz. Hier sind alle wichtigen Punkte auf einen Blick.

Kündigungsfristen: Was gilt beim Minijob?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach §622 Abs. 1 BGB beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nach den ersten 4 Wochen im Job.

Für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit:

BetriebszugehörigkeitFrist (Arbeitgeber)
Bis 4 Wochen (Probezeit)2 Wochen, jederzeit
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2–5 Jahre1 Monat zum Monatsende
5–8 Jahre2 Monate zum Monatsende
8–10 Jahre3 Monate zum Monatsende
Über 10 Jahre4–7 Monate (gestaffelt)
Im Arbeitsvertrag können kürzere Fristen vereinbart werden — aber nur für beide Parteien gleich und nur während einer vereinbarten Probezeit. Eine einseitig kurze Frist nur für Arbeitnehmer ist unwirksam.

Schriftform: Pflicht, nicht Kür

Nach §623 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zwingend schriftlich zu erklären — mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. Das gilt für Minijobs genauso wie für Vollzeitstellen.

Wirksame Kündigung — so geht's
  • Schriftlich auf Papier (§623 BGB)
  • Eigenhändige Unterschrift des Kündigenden
  • Aushändigung oder per Einschreiben versenden
  • Empfangsbestätigung einholen (z.B. gegenzeichnen lassen)
  • WhatsApp, E-Mail, SMS: unwirksam!
€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto500,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€18,00
Netto482,00
Gesamtaufwand AG/Mo.662,35
Jahreskosten AG7.948,20
Ausblick 2027
Mindestlohn13.9 → €14.6
Verdienstgrenze603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std.
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Kündigungsschutz im Minijob

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Minijobber unter denselben Bedingungen wie andere Arbeitnehmer:

  • Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
  • Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente; Minijobber zählen mit 0,5)

Sind beide Voraussetzungen erfüllt, braucht eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber einen sachlichen Grund (personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt).

Kleinstbetriebe (bis 10 Mitarbeiter) sind vom KSchG ausgenommen — dort ist eine ordentliche Kündigung ohne Begründung möglich, solange sie nicht sittenwidrig ist.

Sonderkündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen auch im Minijob besonderen Kündigungsschutz:

  • Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach der Geburt (MuSchG §17)
  • Elternzeit-Nehmer während der Elternzeit (BEEG §18)
  • Schwerbehinderte bedürfen der Zustimmung des Integrationsamts
  • Betriebsratsmitglieder sind besonders geschützt

Fristlose Kündigung: Nur mit wichtigem Grund

Nach §626 BGB kann jede Partei das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort beenden. Klassische Gründe sind:

  • Diebstahl oder Veruntreuung
  • Wiederholte unentschuldigte Abwesenheit nach Abmahnung
  • Schwere Beleidigungen oder körperliche Angriffe
  • Verrat von Betriebsgeheimnissen
Die fristlose Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds ausgesprochen werden. Bei zu langer Wartezeit ist sie unwirksam.

Resturlaub bei Kündigung

Offener Urlaub muss bei Kündigung entweder noch gewährt oder ausgezahlt werden. Das gilt auch für Minijobber: Dein anteiliger Urlaubsanspruch (berechnet nach tatsächlichen Arbeitstagen) darf nicht einfach verfallen.

Den genauen Urlaubsanspruch berechnen wir in unserem Urlaub im Minijob Guide.

Häufige Fragen zur Kündigung im Minijob

Welche Kündigungsfrist gilt beim Minijob?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats (§622 Abs. 1 BGB). Für Arbeitgeber gelten bei längerer Betriebszugehörigkeit gestaffelt längere Fristen. Im Arbeitsvertrag können kürzere Fristen vereinbart werden — aber nur für beide Seiten gleich und nicht kürzer als die gesetzliche Frist.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja, eine mündliche oder per WhatsApp übermittelte Kündigung ist unwirksam. Die Kündigung muss schriftlich (Papier mit Originalunterschrift) ausgehändigt oder per Post versandt werden. E-Mail oder Fax gelten nicht als Schriftform im Sinne des §623 BGB.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch beim Minijob?

Ja — aber nur unter bestimmten Bedingungen: Das KSchG greift nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt (Vollzeitäquivalente). Minijobber werden dabei mit dem Faktor 0,5 gerechnet. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, braucht die Kündigung einen sachlichen Grund.

Was ist eine fristlose Kündigung beim Minijob?

Bei einem wichtigen Grund (z.B. Diebstahl, schwere Pflichtverletzung) können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sofort beenden (§626 BGB). Der Grund muss dem Gekündigten innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden mitgeteilt werden.

Habe ich beim Minijob Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja — nach §109 GewO haben alle Arbeitnehmer, auch Minijobber, Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält Art und Dauer der Beschäftigung; ein qualifiziertes Zeugnis auch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Diesen Anspruch solltest du bei der Kündigung aktiv einfordern.

Minijob kündigen 2026: Die gesetzliche Kündigungsfrist (§622 BGB) beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Die Kündigung Minijob Frist verlängert sich für Arbeitgeber mit der Betriebszugehörigkeit. Minijob Kündigung schriftlich: Nach §623 BGB ist Schriftform mit Originalunterschrift Pflicht — WhatsApp und E-Mail sind unwirksam. Das Kündigungsschutzgesetz Minijob gilt nach 6 Monaten in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Alle Angaben ohne Gewähr; kein Rechtsanwalt.

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