Minijob Ratgeber
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Minijob Rechner 2026: Netto-Gehalt & Arbeitgeberkosten

Berechne sofort dein Netto-Gehalt, die Arbeitgeberkosten und wie viele Stunden du arbeiten darfst — inklusive Rentenversicherungs-Vergleich und Export als CSV oder PDF.

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€21,71
Netto581,29
Krankenversicherung (13 %)78,39
Rentenversicherung (15 %)90,45
Pauschalsteuer (2 %)12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)0,90
Unfallversicherung (~1.3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.798,79
Jahreskosten AG9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn13.9 → €14.6
Verdienstgrenze603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Was ist ein Minijob 2026?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung, §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) ist eine Beschäftigung mit einer festen Verdienstgrenze — 2026 liegt sie bei €603/Monat, gekoppelt an den Mindestlohn von €13,90/Stunde. In der Regel bleibt der Lohn für dich steuer- und sozialversicherungsfrei; dein Arbeitgeber übernimmt stattdessen Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.

bis €603/Monat
Einkommensgrenze
i.d.R. steuerfrei
Steuern
befreit (RV optional)
Sozialversicherung
Nebenjob, Studium, Rente
Ideal für

Arbeitgeberabgaben im Minijob 2026 (Gewerbe vs. Privathaushalt)

Bei einer Beschäftigung auf 603-Euro-Basis fallen für den Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale an. Der Arbeitnehmer selbst zahlt keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge (außer optional 3,6 % RV-Eigenanteil).

Abgabe / BeitragsartGewerblicher MinijobMinijob im Privathaushalt
Krankenversicherung13,0 %5,0 %
Rentenversicherung15,0 %5,0 %
Pauschalsteuer2,0 %2,0 %
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %0,8 %
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %0,22 %
Insolvenzgeldumlage (U3)0,15 %
Unfallversicherung (UV)*branchenabhängig (~1,3 %)1,6 % (fest)
Gesamtabgaben Arbeitgeber31,17 % + UV*14,62 %

* Die Unfallversicherung ist branchenabhängig (abhängig von der zuständigen Berufsgenossenschaft) und daher nicht Teil der pauschalen Minijob-Zentrale-Abgabe — der Rechner oben nutzt einen Näherungswert.

Minijob vs. Midijob vs. Vollzeit

Kurzüberblick, welches Modell zu deinem Einkommen und Absicherungsbedarf passt.

KriteriumMinijobMidijobVollzeit
Einkommensgrenzebis €603€603,01 – €2.000über €2.000
Sozialversicherungbefreit (RV optional)Gleitzone (reduziert)vollständig
Steuernsteuerfreisteuerpflichtigsteuerpflichtig
AG-Abgaben31,17 % (gewerblich)~22 % (Gleitzone)~22 %
Urlaubsanspruch20 Tage (5-Tage-Woche)20 Tage20 Tage

Über €603 hinaus greift die Gleitzone — mehr dazu im Midijob-Ratgeber.

Mehrere Minijobs: Was ist erlaubt?

Mehrere Minijobs gleichzeitig sind möglich — die Minijob-Zentrale rechnet sie nach §8 Abs. 2 SGB IV zusammen und prüft die Summe gegen die €603-Grenze, nicht jeden Job einzeln.

Erlaubte Kombinationen
  • Minijob + sozialversicherungspflichtiger Hauptjob
  • Mehrere Minijobs, Summe ≤ €603
  • Minijob + Rente (Hinzuverdienst prüfen)
Nicht erlaubt / Vorsicht
  • Summe aller Minijobs über €603
  • Arbeitgeber nicht über weitere Jobs informiert
  • Zweiter Minijob neben Hauptjob wird zusammengerechnet

Ausführliche Beispiele und Grenzfälle im Ratgeber: Mehrere Minijobs gleichzeitig.

Minijob-Zentrale: Zuständig für Anmeldung & Abgaben

Die Minijob-Zentrale ist keine private Firma, sondern die offizielle bundesweite Einzugsstelle für geringfügige Beschäftigungen — Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie übernimmt seit der Hartz-II-Reform 2003 die zentrale Verwaltung aller Minijobs in Deutschland: Anmeldung, Abmeldung, Einzug der Arbeitgeber-Pauschalabgaben und Beratung.

0355 2902-70799
Mo–Fr, 7–17 Uhr
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Kontaktformular
minijob-zentrale.de

Vollständiger Anmeldeablauf mit allen Schritten für Arbeitgeber: Minijob anmelden — Schritt für Schritt.

Häufige Fragen zum Minijob-Rechner

Wie viel darf ich im Minijob 2026 verdienen?

Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 bei €603 pro Monat bzw. €7.236 pro Jahr. Überschreitest du diese Grenze regelmäßig, wird dein Job sozialversicherungspflichtig.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Es gibt keine festgelegte Stundenzahl. Die Grenze ergibt sich aus deinem Stundenlohn. Beim Mindestlohn von €13,90/Stunde darfst du ca. 10 Stunden pro Woche arbeiten (10 Std. genau).

Muss ich im Minijob Steuern zahlen?

Als Minijobber zahlst du selbst keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge. Dein Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge: 31,17 % (gewerblich) oder ~14,62 % (Privathaushalt) an die Minijob-Zentrale.

Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten bei einem Minijob?

Bei einem gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Brutto rund 31,17 % (Kranken- und Rentenversicherung, Pauschalsteuer, Umlagen, Unfallversicherung). Im Privathaushalt sind es nur ca. 14,62 %. Bei €603 Brutto entspricht das etwa €188 (gewerblich) bzw. €88 (Privathaushalt) zusätzlich pro Monat — der Rechner oben zeigt die exakten Kosten inkl. Aufschlüsselung.

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Ja, aber alle Einnahmen werden zusammengerechnet (§8 Abs. 2 SGB IV). Die Summe aller Minijobs darf €603/Monat nicht überschreiten. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist der erste Minijob immer erlaubt. Details im Ratgeber zu mehreren Minijobs.

Was passiert wenn ich die Grenze überschreite?

Überschreitest du die €603-Grenze regelmäßig (mehr als 2 Monate im Jahr), wird dein Job ein "Midijob" oder sozialversicherungspflichtiger Job. Du zahlst dann Sozialversicherungsbeiträge.

Wie unterscheidet sich ein Minijob von einem Midijob?

Ein Minijob endet bei €603/Monat. Darüber beginnt die Gleitzone (Midijob) bis €2000/Monat mit gestaffelten, reduzierten Sozialabgaben. Erst über €2000 gelten die vollen Beiträge wie in Vollzeit.

Kann ich die Rentenversicherungspflicht für meinen Minijob ablehnen?

Ja. Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, du kannst dich aber per schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber davon befreien lassen (Opt-out). Vorteil: mehr Netto. Nachteil: keine Rentenpunkte und kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus diesem Job.

Ändert sich die Minijob-Grenze 2027?

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf €14,60 ab Januar 2027 (bereits beschlossen) wird auch die Minijob-Grenze auf ca. €633/Monat angehoben.

Kann ich Teilzeit und Minijob gleichzeitig haben?

Ja, ein Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob ist als erster Minijob immer abgabenfrei möglich. Mehr dazu im Vergleich Minijob vs. Teilzeit.

Gibt es auch einen Midijob-Rechner?

Dieser Rechner deckt die Minijob-Grenze (€603/Monat) ab, nicht die Gleitzone des Midijobs mit ihren gestaffelten Sozialabgaben. Alles zum Midijob erklären wir in unserem Midijob-Ratgeber.

Ist die Minijob-Zentrale seriös?

Ja. Die Minijob-Zentrale ist keine private Firma, sondern eine gesetzliche Behörde — Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie ist die offizielle bundesweite Einzugsstelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland.

Wie erreiche ich die Minijob-Zentrale?

Telefonisch unter 0355 2902-70799 (Mo–Fr, 7–17 Uhr), per Kontaktformular oder Post an: Minijob-Zentrale, 45115 Essen. Die vollständigen Kontaktwege findest du auf minijob-zentrale.de.

Welche Daten braucht die Minijob-Zentrale für die Anmeldung?

Der Arbeitgeber benötigt seine Betriebsnummer sowie Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID des Arbeitnehmers, dazu Beschäftigungsbeginn, Stundenlohn und vereinbarte Wochenstunden. Details in unserer Anmeldungs-Anleitung.

Was, wenn ich meinen Minijob kündigen möchte?

Für die Kündigung gilt die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§622 BGB), außer dein Vertrag sieht eine kürzere Frist vor. Fristen, Schriftformpflicht und eine kostenlose Kündigungsvorlage findest du in unserem Kündigungs-Ratgeber.

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