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Steuerrecht

Minijob & Steuern 2026 — Wer zahlt was?

Der große Vorteil beim Minijob: Netto = Brutto. Du bekommst dein vereinbartes Gehalt in voller Höhe ausgezahlt — dein Arbeitgeber übernimmt alle Steuern und Abgaben. Wie das genau funktioniert, erklären wir hier.

Pauschalsteuer: Der Arbeitgeber zahlt

Im Standardverfahren zahlt dein Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % des Bruttolohns. Diese Pauschale deckt gleichzeitig ab:

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer (auch wenn der Mitarbeiter Kirchenmitglied ist)
  • Solidaritätszuschlag

Du musst deine Steueridentifikationsnummer nicht angeben, und das Einkommen taucht in der Regel nicht in deiner Steuererklärung auf. Die Abführung übernimmt der Arbeitgeber direkt über die Minijob-Zentrale.

Gesamtkosten für den Arbeitgeber (gewerblich, 2026)
  • 15,0 % Rentenversicherung (Pauschalbeitrag)
  • 13,0 % Krankenversicherung (Pauschalbeitrag)
  • 2,0 % Pauschalsteuer
  • 1,1 % U1-Umlage (Lohnfortzahlung)
  • 0,07 % U2-Umlage (Mutterschaftsgeld)
  • + Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Gesamt: ca. 31,17 % auf den Bruttolohn

Lohnsteuerkarten-Verfahren: Die Alternative

Statt der Pauschalsteuer kann dein Arbeitgeber — auf deinen Wunsch — das individuelle Lohnsteuerverfahren wählen. Dann wird die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse berechnet.

Das kann vorteilhaft sein, wenn:

  • Du in Steuerklasse I bist und dein Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: €12.096)
  • Du möchtest Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen
Beim Lohnsteuerkarten-Verfahren musst du dein Minijob-Einkommen zwingend in der Steuererklärung (Anlage N) angeben. Das gilt auch, wenn am Ende keine Steuer anfällt.
€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto500,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€18,00
Netto482,00
Gesamtaufwand AG/Mo.662,35
Jahreskosten AG7.948,20
Ausblick 2027
Mindestlohn13.9 → €14.6
Verdienstgrenze603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std.
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?

Standard-Pauschalsteuer: Normalerweise nicht. Das Einkommen gilt als mit der Pauschalsteuer abgegolten und muss nicht gesondert erklärt werden.

Ausnahmen, bei denen du trotzdem erklären musst:

  • Du hast weitere Einkünfte über dem Grundfreibetrag (z.B. Selbstständigkeit, Kapitalerträge)
  • Du hast das Lohnsteuerkarten-Verfahren gewählt
  • Das Finanzamt fordert dich zur Abgabe auf

Rentenversicherung: Pflicht mit Opt-out

Seit 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Dein Arbeitgeber zahlt 15 % Pauschalbeitrag. Du zahlst den Differenzbetrag auf den vollen Beitragssatz (18,6 %) selbst — das sind ca. 3,6 % deines Lohns.

Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (Opt-out). Das lohnt sich kurzfristig finanziell, kostet aber Rentenpunkte. Den Befreiungsantrag stellst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber.

Rentenversicherung im Minijob 2026
  • Arbeitgeber-Pauschale: 15 % des Lohns
  • Dein Anteil (wenn nicht befreit): ca. 3,6 % des Lohns
  • Opt-out: schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber
  • Vorteil Opt-out: mehr Nettolohn
  • Nachteil Opt-out: weniger Rentenpunkte

Haushaltsminijob: Andere Sätze

Bei Minijobs in Privathaushalten (Haushaltsscheck-Verfahren) gelten niedrigere Sätze: Der Arbeitgeber zahlt 14,62 % statt 31,17 %. Außerdem können Privathaushalte 20 % der Lohnkosten nach §35a EStG von der Steuer absetzen — bis zu €510 pro Jahr.

Häufige Fragen zu Steuern im Minijob

Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?

In der Regel nein. Beim Standard-Minijob zahlt dein Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % des Lohns — du selbst bekommst dein Gehalt netto ausgezahlt, ohne Steuerabzüge. Du musst das Einkommen in der Regel auch nicht in der Steuererklärung angeben.

Was ist die Pauschalsteuer beim Minijob?

Die Pauschalsteuer beträgt 2 % des Bruttolohns und wird vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt. Sie umfasst Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag — der Arbeitnehmer zahlt davon nichts.

Was ist das Lohnsteuerkarten-Verfahren beim Minijob?

Beim Lohnsteuerkarten-Verfahren (auch: individuelle Besteuerung) wird die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse berechnet. Das kann sich lohnen, wenn du in Steuerklasse I bist und nur wenig verdienst — dann zahlst du möglicherweise 0 % Steuer. Nachteil: Du musst das Einkommen in der Steuererklärung angeben.

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Beim Pauschalsteuer-Verfahren (Standard) normalerweise nicht — es sei denn, du wirst zur Abgabe verpflichtet (z.B. weil du weitere Einkünfte hast). Beim Lohnsteuerkarten-Verfahren muss der Minijob-Verdienst immer in der Anlage N angegeben werden.

Zahlt der Arbeitgeber beim Minijob auch Sozialabgaben?

Ja. Arbeitgeber zahlen pauschal ca. 31,17 % des Lohns als Sozialabgaben (gewerblich): 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer, 1,1 % U1-Umlage, 0,07 % U2-Umlage und den Beitrag zur Unfallversicherung. Diese Kosten gehen nicht vom Mitarbeiter-Gehalt ab.

Minijob Steuern 2026: Im Standardverfahren zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % — der Arbeitnehmer behält seinen Lohn vollständig. Die Steuerpflicht Minijob liegt beim Arbeitgeber, nicht beim Arbeitnehmer. Beim Lohnsteuerkarten-Verfahren Minijob muss das Einkommen in Anlage N angegeben werden. Minijob Netto Brutto: Bei Pauschalsteuer entspricht Netto dem vereinbarten Bruttolohn. Alle Angaben ohne Gewähr; kein Steuerberater.

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