Minijob & Steuern 2026 — Wer zahlt was?
Der große Vorteil beim Minijob: Netto = Brutto. Du bekommst dein vereinbartes Gehalt in voller Höhe ausgezahlt — dein Arbeitgeber übernimmt alle Steuern und Abgaben. Wie das genau funktioniert, erklären wir hier.
Pauschalsteuer: Der Arbeitgeber zahlt
Im Standardverfahren zahlt dein Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % des Bruttolohns. Diese Pauschale deckt gleichzeitig ab:
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (auch wenn der Mitarbeiter Kirchenmitglied ist)
- Solidaritätszuschlag
Du musst deine Steueridentifikationsnummer nicht angeben, und das Einkommen taucht in der Regel nicht in deiner Steuererklärung auf. Die Abführung übernimmt der Arbeitgeber direkt über die Minijob-Zentrale.
- 15,0 % Rentenversicherung (Pauschalbeitrag)
- 13,0 % Krankenversicherung (Pauschalbeitrag)
- 2,0 % Pauschalsteuer
- 1,1 % U1-Umlage (Lohnfortzahlung)
- 0,07 % U2-Umlage (Mutterschaftsgeld)
- + Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Gesamt: ca. 31,17 % auf den Bruttolohn
Lohnsteuerkarten-Verfahren: Die Alternative
Statt der Pauschalsteuer kann dein Arbeitgeber — auf deinen Wunsch — das individuelle Lohnsteuerverfahren wählen. Dann wird die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse berechnet.
Das kann vorteilhaft sein, wenn:
- Du in Steuerklasse I bist und dein Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: €12.096)
- Du möchtest Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Standard-Pauschalsteuer: Normalerweise nicht. Das Einkommen gilt als mit der Pauschalsteuer abgegolten und muss nicht gesondert erklärt werden.
Ausnahmen, bei denen du trotzdem erklären musst:
- Du hast weitere Einkünfte über dem Grundfreibetrag (z.B. Selbstständigkeit, Kapitalerträge)
- Du hast das Lohnsteuerkarten-Verfahren gewählt
- Das Finanzamt fordert dich zur Abgabe auf
Rentenversicherung: Pflicht mit Opt-out
Seit 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Dein Arbeitgeber zahlt 15 % Pauschalbeitrag. Du zahlst den Differenzbetrag auf den vollen Beitragssatz (18,6 %) selbst — das sind ca. 3,6 % deines Lohns.
Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (Opt-out). Das lohnt sich kurzfristig finanziell, kostet aber Rentenpunkte. Den Befreiungsantrag stellst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber.
- Arbeitgeber-Pauschale: 15 % des Lohns
- Dein Anteil (wenn nicht befreit): ca. 3,6 % des Lohns
- Opt-out: schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber
- Vorteil Opt-out: mehr Nettolohn
- Nachteil Opt-out: weniger Rentenpunkte
Haushaltsminijob: Andere Sätze
Bei Minijobs in Privathaushalten (Haushaltsscheck-Verfahren) gelten niedrigere Sätze: Der Arbeitgeber zahlt 14,62 % statt 31,17 %. Außerdem können Privathaushalte 20 % der Lohnkosten nach §35a EStG von der Steuer absetzen — bis zu €510 pro Jahr.
Häufige Fragen zu Steuern im Minijob
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
In der Regel nein. Beim Standard-Minijob zahlt dein Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % des Lohns — du selbst bekommst dein Gehalt netto ausgezahlt, ohne Steuerabzüge. Du musst das Einkommen in der Regel auch nicht in der Steuererklärung angeben.
Was ist die Pauschalsteuer beim Minijob?
Die Pauschalsteuer beträgt 2 % des Bruttolohns und wird vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt. Sie umfasst Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag — der Arbeitnehmer zahlt davon nichts.
Was ist das Lohnsteuerkarten-Verfahren beim Minijob?
Beim Lohnsteuerkarten-Verfahren (auch: individuelle Besteuerung) wird die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse berechnet. Das kann sich lohnen, wenn du in Steuerklasse I bist und nur wenig verdienst — dann zahlst du möglicherweise 0 % Steuer. Nachteil: Du musst das Einkommen in der Steuererklärung angeben.
Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?
Beim Pauschalsteuer-Verfahren (Standard) normalerweise nicht — es sei denn, du wirst zur Abgabe verpflichtet (z.B. weil du weitere Einkünfte hast). Beim Lohnsteuerkarten-Verfahren muss der Minijob-Verdienst immer in der Anlage N angegeben werden.
Zahlt der Arbeitgeber beim Minijob auch Sozialabgaben?
Ja. Arbeitgeber zahlen pauschal ca. 31,17 % des Lohns als Sozialabgaben (gewerblich): 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer, 1,1 % U1-Umlage, 0,07 % U2-Umlage und den Beitrag zur Unfallversicherung. Diese Kosten gehen nicht vom Mitarbeiter-Gehalt ab.
Minijob Steuern 2026: Im Standardverfahren zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % — der Arbeitnehmer behält seinen Lohn vollständig. Die Steuerpflicht Minijob liegt beim Arbeitgeber, nicht beim Arbeitnehmer. Beim Lohnsteuerkarten-Verfahren Minijob muss das Einkommen in Anlage N angegeben werden. Minijob Netto Brutto: Bei Pauschalsteuer entspricht Netto dem vereinbarten Bruttolohn. Alle Angaben ohne Gewähr; kein Steuerberater.
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