Minijob-Grenze 2026: €603/Monat
Die Minijob-Verdienstgrenze 2026 beträgt €603 pro Monat bzw. €7236 pro Jahr. Sie ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt — steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Grenze.
Wie wird die Grenze berechnet?
Seit Oktober 2022 ergibt sich die Minijob-Grenze direkt aus dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Formel lautet:
Für 2026 bedeutet das: €13.9 × 130 ÷ 3 = 602.33 → aufgerundet €603. Die Zahl 130 entspricht der wöchentlichen Arbeitszeit in Minuten bei 10 Stunden pro Woche × 13 Wochen pro Quartal. Das stellt sicher, dass Minijobber stets ungefähr 10 Stunden pro Woche arbeiten können.
- Mindestlohn: €13.9/Std.
- Formel: €13.9 × 130 ÷ 3 = €602.33
- Aufgerundet: €603/Monat
- Jahresgrenze: €7236
- Max. Stunden/Monat: ~43 (bei Mindestlohn)
Geschichte der Minijob-Grenze
Die Grenze hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Lange Zeit blieb sie statisch — erst die Einführung der dynamischen Kopplung 2022 sorgte für automatische Anpassungen:
| Jahr | Grenze/Monat | Mindestlohn |
|---|---|---|
| 2013–2021 | €450 | —/€8,50–9,60 |
| 2022 (Jan–Sep) | €450 | €9,82/10,45 |
| 2022 (Okt–Dez) | €520 | €12,00 |
| 2023 | €520 | €12,00 |
| 2024 | €538 | €12,41 |
| 2025 | €556 | €12,82 |
| 2026 | €603 | €13.9 |
| 2027 (erwartet) | €633 | €14,60 |
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Sobald dein Verdienst dauerhaft über €603 pro Monat liegt, verlierst du den Minijob-Status. Dein Job wird dann sozialversicherungspflichtig: Du zahlst Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung — und dein Arbeitgeber auch.
Ausnahme: gelegentliche Überschreitungen. Das Gesetz erlaubt bis zu 2 Monate im Jahr, in denen du mehr als €603 verdienst — solange die Jahresgrenze von €7236 insgesamt nicht überschritten wird. Das ist z.B. bei Urlaubsvertretungen oder Weihnachtsgeschäft sinnvoll.
Jahresgrenze vs. Monatsgrenze
Viele Minijobber haben schwankende Stundenzahlen — das ist kein Problem, solange die Jahresgrenze von €7236 eingehalten wird. Du darfst im Dezember mehr und im Juli weniger verdienen, solange der Jahresdurchschnitt passt.
Wichtig: Die 2-Monats-Regel erlaubt es, gelegentlich über €603 zu kommen — aber nicht systematisch jedes Quartal.
Mehrere Minijobs — gilt die Grenze pro Job?
Nein. Bei mehreren Minijobs werden die Einkommen zusammengerechnet. Die Gesamtsumme aller Minijobs darf €603 pro Monat nicht übersteigen. Ausnahme: Der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt immer steuerfrei — weitere Minijobs werden addiert und müssen unter der Grenze bleiben.
- Alle Minijobs zusammen max. €603/Monat
- 1. Minijob neben Hauptjob: immer privilegiert
- 2. Minijob neben Hauptjob: wird zum Hauptjob addiert
- Überschreitung führt zur Sozialversicherungspflicht
Häufige Fragen zur Minijob-Grenze
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
€603 pro Monat bzw. €7.236 pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 gilt diese Grenze durch die Erhöhung des Mindestlohns auf €13,90/Std. Die Grenze wird automatisch nach der Formel Mindestlohn × 130 ÷ 3 berechnet.
Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?
Wenn dein monatliches Einkommen dauerhaft über €603 liegt, wird dein Job sozialversicherungspflichtig. Du zahlst dann Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gelegentliche Überschreitungen (max. 2× im Jahr) sind erlaubt, sofern die Jahresgrenze von €7.236 nicht überschritten wird.
Warum ändert sich die Minijob-Grenze jedes Jahr?
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (§8 SGB IV). Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Grenze. Das stellt sicher, dass Minijobber stets rund 10 Stunden pro Woche arbeiten können.
Gibt es eine jährliche Minijob-Grenze?
Ja: €7.236 pro Jahr (12 × €603). Diese Jahresgrenze ist entscheidend, wenn Einkommen in einzelnen Monaten schwankt. Bis zu 2 Monate im Jahr darf die Monatsgrenze überschritten werden, solange die Jahressumme stimmt.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Bei Mindestlohn (€13,90/Std.) sind es maximal ca. 43 Stunden pro Monat, also rund 10 Stunden pro Woche. Verdienst du mehr als den Mindestlohn, sinkt die maximal mögliche Stundenzahl entsprechend.
Die Minijob-Grenze 2026 beträgt €603 pro Monat und ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (§8 SGB IV). Die Verdienstgrenze Minijob 2026 ergibt sich aus der Formel Mindestlohn × 130 ÷ 3. Die Jahresgrenze Minijob 2026 beträgt €7236. Bei dauerhafter Überschreitung der geringfügige Beschäftigung Grenze wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Alle Angaben ohne Gewähr; kein Rechtsanwalt.
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