Minijob-Vertrag: Was muss drin stehen?
Lohn, Arbeitszeit, Urlaub — diese Pflichtangaben gehören in jeden Minijob-Vertrag.
Minijob-Vertrag: Was muss drin stehen?
Ein Minijob ist für viele eine flexible und attraktive Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu finden. Doch wie bei jedem Arbeitsverhältnis bildet auch beim Minijob ein schriftlicher Vertrag die Grundlage für eine klare und rechtssichere Zusammenarbeit. Er schützt dich als Arbeitnehmer ebenso wie deinen Arbeitgeber vor Missverständnissen und schafft Transparenz über eure beiderseitigen Rechte und Pflichten.
Warum ein schriftlicher Minijob-Vertrag unverzichtbar ist
Auch wenn ein Arbeitsvertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden kann – also theoretisch auch mündlich gültig wäre –, ist ein schriftlicher Minijob-Vertrag dringend zu empfehlen und in vielen Fällen sogar vorgeschrieben. Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dir auszuhändigen. Ein vollständiger schriftlicher Vertrag von Anfang an ist hier die beste Lösung. Er dient als Beweismittel bei Unstimmigkeiten, klärt Erwartungen und gibt dir die Sicherheit, dass deine Rechte als Arbeitnehmer gewahrt bleiben. Ohne schriftliche Fixierung stehst du im Streitfall oft vor dem Problem, deine Ansprüche beweisen zu müssen.
Die Basics: Was jeder Minijob-Vertrag enthalten MUSS
Dein Minijob-Vertrag sollte alle wesentlichen Informationen klar und verständlich auflisten. Hier sind die absoluten Must-haves:
1. Vertragsparteien
Namen und vollständige Adressen von dir (Arbeitnehmer) und deinem Arbeitgeber.
2. Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das genaue Datum, an dem dein Minijob offiziell startet.
3. Tätigkeitsbeschreibung
Eine präzise Beschreibung deiner Aufgaben und deines Verantwortungsbereichs. Das vermeidet Missverständnisse darüber, was von dir erwartet wird.
4. Arbeitszeit
Hier muss klar definiert sein, wie viele Stunden du arbeitest. Wichtig ist die Angabe der regelmäßigen Wochen- oder Monatsstunden. Da die Minijob-Grenze ab 2026 bei 603 Euro pro Monat liegt und der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde beträgt, ergibt sich daraus eine maximale Arbeitszeit von rund 43,38 Stunden pro Monat (603 € / 13,90 €/Std. = 43,38 Std.). Dein Vertrag sollte dies entsprechend berücksichtigen und die Stundenzahl klar festlegen, damit die Geringfügigkeitsgrenze nicht versehentlich überschritten wird. Beachte, dass die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist; du kannst die aktuellen Werte jederzeit auf der Webseite der Minijob-Zentrale oder in unserem Ratgeber zur Minijob Grenze 2026 nachlesen.
5. Vergütung
Die Höhe deines Stundenlohns, der ab 2026 mindestens 13,90 Euro betragen muss. Auch die Art der Vergütung (Stundenlohn, Pauschale) sowie die Fälligkeit der Zahlung (z.B. am 1. oder 15. des Folgemonats) und die Zahlungsmodalitäten (Banküberweisung) gehören hierher.
6. Urlaub
Als Minijobber hast du selbstverständlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Die genaue Anzahl der Urlaubstage hängt von der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche ab. Arbeitest du beispielsweise an drei Tagen pro Woche, steht dir anteilig Urlaub zu.
7. Kündigungsfristen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Diese betragen für dich als Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängern sich die Fristen mit zunehmender Dauer deines Arbeitsverhältnisses.
8. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Auch im Minijob hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen, sofern dein Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht. Dies ist ein wichtiger Schutz, der oft übersehen wird.
9. Probezeit
Falls eine Probezeit vereinbart wird, sollte deren Dauer (maximal sechs Monate) im Vertrag festgehalten werden. Während der Probezeit gelten in der Regel verkürzte Kündigungsfristen.
10. Hinweis auf die Sozialversicherung
Dein Vertrag sollte einen Hinweis darauf enthalten, dass dein Minijob gemäß § 8 SGB IV als geringfügig entlohnte Beschäftigung der Rentenversicherungspflicht unterliegt, du dich aber davon befreien lassen kannst.
Wichtige Details, die oft vergessen werden
Neben den Basics gibt es weitere Punkte, die für Klarheit sorgen und dich zusätzlich absichern:
1. Überstundenregelung
Wie werden Überstunden gehandhabt? Werden sie bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen? Ganz wichtig: Achte darauf, dass du durch Überstunden nicht unbeabsichtigt die Minijob-Grenze von 603 Euro überschreitest, da dies zur Sozialversicherungspflicht deines gesamten Einkommens führen würde. Ein Minijob Rechner kann dir helfen, den Überblick zu behalten.
2. Arbeitsort
Der genaue Ort, an dem du deine Tätigkeit ausübst. Dies ist besonders relevant, falls dein Arbeitgeber mehrere Standorte hat oder du auch im Homeoffice arbeiten solltest.
3. Datenschutz und Geheimhaltung
Je nach Tätigkeit können Klauseln zum Datenschutz (Umgang mit personenbezogenen Daten) oder zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen sinnvoll sein.
4. Nebentätigkeiten
Manche Arbeitgeber möchten über Nebentätigkeiten informiert werden, um Interessenkonflikte oder die Beeinträchtigung deiner Arbeitsleistung zu vermeiden. Eine entsprechende Regelung im Vertrag schafft Klarheit.
5. Ausschlussfristen
Diese Klauseln legen fest, innerhalb welcher Frist Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Verstreicht die Frist, können die Ansprüche verfallen.
6. Verweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Falls dein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist oder es Betriebsvereinbarungen gibt, können diese ebenfalls für dein Arbeitsverhältnis relevant sein und sollten im Vertrag erwähnt werden.
Besonderheiten beim Minijob
Der Minijob hat einige spezifische Merkmale, die sich auch im Vertrag widerspiegeln können:
Die 603-Euro-Grenze
Die Einhaltung der ab 2026 geltenden monatlichen Verdienstgrenze von 603 Euro ist das A und O eines Minijobs. Dein Vertrag sollte so gestaltet sein, dass diese Grenze nicht regelmäßig überschritten wird. Nur in Ausnahmefällen (z.B. unvorhergesehene Mehrarbeit) darf die Grenze zweimal im Jahr um maximal 603 Euro überschritten werden, ohne dass der Minijob seinen Status verliert.
Rentenversicherungspflicht
Als Minijobber bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlst einen kleinen Eigenanteil (derzeit 3,6 % bei gewerblichen Minijobs). Dadurch erwirbst du vollwertige Rentenansprüche. Du hast jedoch die Möglichkeit, dich auf Antrag von dieser Pflicht befreien zu lassen. Dein Vertrag sollte auf diese Möglichkeit hinweisen oder die getroffene Wahl dokumentieren. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Rentenversicherungspflicht im Minijob. Weitere Informationen findest du auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Keine Arbeitslosen- und Krankenversicherung
Im Minijob bist du nicht über das Arbeitsverhältnis kranken- oder arbeitslosenversichert. In der Regel bist du familienversichert, selbst krankenversichert oder über eine andere Hauptbeschäftigung abgesichert. Das sollte dir bewusst sein.
Mehrere Minijobs
Hast du neben deinem ersten Minijob noch einen weiteren, wird der zweite Job sozialversicherungspflichtig, sofern die 603-Euro-Grenze insgesamt überschritten wird. Dein Arbeitgeber des ersten Minijobs muss über weitere Beschäftigungen informiert werden. Dein Vertrag sollte diesbezüglich eine Informationspflicht vorsehen.
Kurzfristige Minijobs
Neben dem 603-Euro-Minijob gibt es auch den kurzfristigen Minijob, der zeitlich begrenzt ist (maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) und bei dem die Höhe des Verdienstes keine Rolle spielt. Dein Vertrag sollte klarstellen, um welche Art von Minijob es sich handelt.
3 Tipps für deinen Minijob-Vertrag
- Bestehe auf einen schriftlichen Vertrag: Auch wenn dein Arbeitgeber meint, es sei nicht nötig, fordere immer einen schriftlichen Vertrag. Er ist deine Absicherung und gibt dir Rechtssicherheit.
- Lies den Vertrag aufmerksam durch: Bevor du unterschreibst, nimm dir ausreichend Zeit, alle Punkte zu prüfen. Verstehst du etwas nicht, frage nach. Lasse dir keine Klauseln unterjubeln, die dir Nachteile bringen könnten.
- Bewahre eine Kopie sicher auf: Nach der Unterschrift erhältst du eine Ausfertigung des Vertrages. Lege diese sicher ab, damit du jederzeit darauf zugreifen kannst, falls Fragen oder Unstimmigkeiten auftreten.
