Mehrere Minijobs gleichzeitig 2026 — Was ist erlaubt?
Ja, du darfst mehrere Minijobs gleichzeitig haben. Aber es gibt eine entscheidende Regel: Alle Einnahmen werden zusammengerechnet (§8 SGB IV). Was das konkret bedeutet und welche Ausnahmen gelten, erfährst du hier.
Die Zusammenrechnungsregel
Wenn du mehrere Minijobs ausübst, werden alle Gehälter addiert. Die Summe darf die Minijob-Grenze von €603/Monat nicht überschreiten. Sobald die Summe darüber liegt, wird die gesamte Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.
| Kombination | Summe | Status |
|---|---|---|
| Job A €300 + Job B €300 | €600 | Erlaubt |
| Job A €400 + Job B €300 | €700 | Überschritten |
| Job A €200 + Job B €200 + Job C €200 | €600 | Erlaubt |
| Nur Job A €603 | €603 | Grenzfall |
- Alle Minijob-Einnahmen werden addiert
- Summe darf €603/Monat nicht überschreiten
- Gilt für beliebig viele Jobs
- Jeden Arbeitgeber über andere Minijobs informieren (Pflicht)
Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob
Hier gelten besondere Regeln — je nachdem ob es dein erster oder ein weiterer Minijob neben dem Hauptjob ist:
Erster Minijob neben dem Hauptjob — immer erlaubt
Der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist privilegiert: Er wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet und bleibt bis €603/Monat steuerfrei. Du zahlst keine Sozialversicherungsbeiträge.
Jeder weitere Minijob neben dem Hauptjob — wird zusammengerechnet
Ab dem zweiten Minijob neben dem Hauptjob wird dieser dem Hauptjob hinzugerechnet und wird sozialversicherungspflichtig. Die Privilegierung gilt also nur einmal.
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* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Was passiert wenn die Grenze überschritten wird?
Wer die Grenze überschreitet, muss auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge achten. Folgende Beiträge fallen an:
- Krankenversicherung (KV)
- Pflegeversicherung (PV)
- Rentenversicherung (RV)
- Arbeitslosenversicherung (AV)
Plane daher sorgfältig, bevor du einen zweiten Minijob annimmst — eine kleine Überschreitung kann erhebliche finanzielle Folgen haben.
Meldepflicht und Haftung bei Verschweigen
Du bist gesetzlich verpflichtet, jeden Arbeitgeber über deine anderen Minijobs zu informieren (§28o SGB IV). Das ist keine Formalie — es hat erhebliche praktische Konsequenzen:
- Jeder Arbeitgeber muss die Gesamtsituation kennen, um korrekte Beiträge abzuführen
- Falsche Angaben führen zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen
- Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder bis zu €25.000 (§111 SGB IV)
- Bei Prüfungen durch die Minijob-Zentrale werden alle Jobs zusammengeführt
Informiere immer proaktiv alle Arbeitgeber schriftlich, sobald du einen neuen Minijob beginnst. Eine kurze Erklärung genügt — und schützt dich vor Nachforderungen.
Alternative: Kurzfristige Beschäftigung
Wer die Verdienstgrenze regelmäßig ausschöpft aber gelegentlich mehr verdienen möchte, kann stattdessen eine kurzfristige Beschäftigung (§8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) in Betracht ziehen. Diese ist nicht vom Verdienst, sondern von der Dauer abhängig:
| Merkmal | Minijob (entgeltgeringfügig) | Kurzfristige Beschäftigung |
|---|---|---|
| Grenze | €603/Monat | Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr |
| Verdienst | Beliebig hoch bis Grenze | Unbegrenzt (kein Einkommensmaximum) |
| SV-frei? | Ja (außer RV) | Ja (vollständig) |
| Steuerpflicht | Pauschal 2 % (AG) | Lohnsteuer je nach Steuerklasse |
| Geeignet für | Regelmäßige Nebentätigkeit | Saisonarbeit, Aushilfen, Ferienarbeit |
Die kurzfristige Beschäftigung ist besonders für Schüler, Studenten oder saisonale Helfer interessant — hier spielt der Verdienst keine Rolle, solange die zeitliche Grenze von 3 Monaten/70 Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Häufige Fragen
Darf ich zwei Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, wenn die Summe beider Gehälter €603/Monat nicht überschreitet. Beide Arbeitgeber müssen voneinander wissen.
Wie viele Minijobs darf ich maximal haben?
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl. Entscheidend ist nur, dass die Summe aller Gehälter €603/Monat nicht übersteigt.
Zählt ein Minijob neben meinem Hauptjob zur Grenze?
Der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist privilegiert — er wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet und bleibt bis €603/Monat steuerfrei.
Muss ich meinen Arbeitgeber über andere Minijobs informieren?
Ja, das ist gesetzlich verpflichtend. Jeder Arbeitgeber muss wissen, ob du weitere Minijobs hast, um die Beiträge korrekt abzuführen.
Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, muss die Zusammenrechnungsregel §8 SGB IV kennen: Alle Gehälter aus geringfügigen Beschäftigungen werden addiert, und die Summe darf die aktuelle Minijob-Grenze von €603/Monat nicht überschreiten. Bei zwei Minijobs oder mehr ist eine sorgfältige Planung der Stundenzahl und des Gehalts unerlässlich. Besonders beim Minijob neben Hauptjob gilt: Der erste Nebenjob ist privilegiert und bleibt sozialversicherungsfrei, jeder weitere wird hingegen mit dem Hauptjob zusammengezählt. Die geringfügige Beschäftigung mehrfach auszuüben ist legal, solange die Grenze eingehalten wird. Wichtig ist außerdem die Informationspflicht gegenüber allen Arbeitgebern — wer falsche Angaben macht, riskiert Nachzahlungen. Die Minijob Grenze mehrere Jobs betrifft auch Rentner, Studierende und Arbeitnehmer in Elternzeit gleichermaßen.
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