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Minijob & Rentenversicherung 2026 — Pflicht oder freiwillig?

Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig — aber du kannst dich davon befreien lassen. Hier sind alle Fakten zu Beiträgen, Befreiung und ob sich die Rentenversicherung lohnt.

Grundregel: Rentenversicherungspflicht im Minijob

Seit dem 1. Januar 2013 sind alle Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert. Die Beiträge teilen sich wie folgt auf — dein Arbeitgeber führt alles direkt an die Deutsche Rentenversicherung ab:

Gewerblicher Minijob

WerProzentBei €603/Monat
Arbeitgeber15 %€90.45
Arbeitnehmer3,6 %€21.71
Gesamt18,6 %€112.16

Minijob im Privathaushalt (§8a SGB IV)

WerProzentBei €603/Monat
Arbeitgeber5 %€30.15
Arbeitnehmer13,6 %€82.01
Gesamt18,6 %€112.16

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Minijob-Zentrale 2026

Im gewerblichen Minijob beträgt dein Eigenanteil nur 3,6 % — ca. 21.71/Monat. Im Privathaushalt zahlt hingegen der Arbeitgeber weniger (5 %) und der Arbeitnehmer mehr (13,6 % = ca. 82.01/Monat), da der Haushalt-AG-Pauschalbeitrag zur KV/RV niedriger ist. Der Gesamtbeitragssatz von 18,6 % bleibt in beiden Fällen gleich.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Du kannst dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§6 Abs. 1b SGB VI). So funktioniert es:

So beantragst du die Befreiung
  • Schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen
  • Formular 'Erklärung zur Befreiung von der RV-Pflicht' bei der Minijob-Zentrale herunterladen
  • Ausgefülltes Formular dem Arbeitgeber übergeben
  • Arbeitgeber leitet die Befreiung weiter — du musst nichts weiter tun
Ab Juli 2026 neu: Die Befreiung kann beim selben Arbeitgeber widerrufen werden — du kannst also nachträglich in die Rentenversicherung eintreten. Stelle dazu einen schriftlichen Widerruf beim Arbeitgeber. Bis Juni 2026 galt: Einmal beantragt, gilt die Befreiung für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und konnte nicht rückgängig gemacht werden.

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€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto500,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€18,00
Netto482,00
Gesamtaufwand AG/Mo.662,35
Jahreskosten AG7.948,20
Ausblick 2027
Mindestlohn13.9 → €14.6
Verdienstgrenze603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std.
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung?

Die Antwort hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hier die wichtigsten Entscheidungshilfen:

Befreiung sinnvoll wenn…
  • Du über einen Hauptjob bereits Rentenpunkte sammelst
  • Du Kindererziehungszeiten hast, die Rentenpunkte bringen
  • Es sich nur um eine kurzfristige Minijob-Tätigkeit handelt
RV beibehalten sinnvoll wenn…
  • Der Minijob deine einzige Beschäftigung ist
  • Du keine anderen Rentenansprüche hast
  • Du dich gegen Erwerbsminderung absichern möchtest

Faustregel: Bei einem langfristigen Minijob ohne Hauptjob lohnt sich die Rentenversicherung — €21.71/Monat summieren sich über Jahre zu echten Rentenpunkten und bieten zusätzlich Schutz bei Erwerbsminderung.

Muss ich meinen Minijob der Rentenversicherung melden?

Nein — du musst selbst nichts unternehmen. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) an und überweist sämtliche Beiträge. Das gilt sowohl für den Arbeitgeberanteil als auch für deinen Eigenanteil von 3,6%. Du kannst deinen Versicherungsverlauf jederzeit beim Rentenservice der Deutschen Rentenversicherung einsehen.

Für die Minijob-Grenze und alle steuerlichen Aspekte lohnt sich ein Blick auf unsere weiteren Ratgeber. Wer auch Steuern im Minijob verstehen möchte, findet dort alle relevanten Informationen.

Häufige Fragen

Muss ich als Minijobber Rentenbeiträge zahlen?

Seit 2013 ja — außer du lässt dich schriftlich davon befreien. Der Beitrag beträgt 3,6% deines Bruttogehalts (bei €603 ca. €21,70/Monat).

Wie beantrage ich die Befreiung von der Rentenversicherung?

Stelle einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber. Nutze das Formular 'Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht' (erhältlich bei der Minijob-Zentrale). Ab Juli 2026 kann die Befreiung auch widerrufen werden.

Bekomme ich durch meinen Minijob Rentenansprüche?

Ja. Durch die Beiträge sammelst du Rentenpunkte und bist gegen Erwerbsminderung abgesichert. Der Effekt ist bei einem Minijob allein gering — aber vorhanden.

Muss ich meinen Minijob der Rentenversicherung melden?

Nein. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale an und überweist alle Beiträge. Du musst nichts tun.

Die Minijob Rentenversicherung ist seit 2013 für alle geringfügig Beschäftigten Pflicht — es sei denn, man beantragt die Befreiung. Die Rentenversicherungspflicht geringfügige Beschäftigung sieht vor, dass Arbeitnehmer 3,6% und Arbeitgeber 15% des Bruttogehalts an die Deutsche Rentenversicherung abführen. Wer sich von der Befreiung Rentenversicherung Minijob Gebrauch macht, spart kurzfristig Geld, verzichtet aber auf Rentenpunkte Minijob und die Absicherung bei Erwerbsminderung. Grundlage ist §6 SGB VI, der die Befreiungsmöglichkeit regelt. Die Anmeldung läuft stets über die Minijob-Zentrale Rentenversicherung — Minijobber selbst müssen nichts melden. Ob sich die freiwillige RV lohnt, hängt von der Beschäftigungsdauer und der eigenen Rentensituation ab. Wer dauerhaft nur im Minijob tätig ist, profitiert in der Regel von den Beiträgen — insbesondere wegen des Schutzes bei Erwerbsminderung und der schrittweisen Accumulation von Rentenpunkten über die geringfügige Beschäftigung.

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