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Elternzeit

Minijob in der Elternzeit 2026 — Lohnt es sich?

Ein Minijob während der Elternzeit ist grundsätzlich erlaubt. Aber es gibt wichtige Regeln — besonders beim Elterngeld. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Darf man in der Elternzeit einen Minijob machen?

Ja. Gemäß §15 Abs. 4 BEEG darfst du in der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten — diese Grenze gilt für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden (BEEG-Reform). Für Kinder, die vor diesem Datum geboren wurden, gilt noch die alte Grenze von 30 Stunden. Ein Minijob mit rund 10 Stunden wöchentlich liegt in jedem Fall weit im erlaubten Bereich.

Die eigentlich entscheidende Frage ist aber eine andere: Wie wirkt sich das Einkommen auf dein Elterngeld aus?

Wie wirkt der Minijob auf das Elterngeld?

Das hängt davon ab, wann du den Minijob ausübst: vor oder während des Elterngeldbezugs.

Vor der Geburt: Minijob erhöht das Elterngeld

Das Elterngeld beträgt 65–67 % des Nettolohns, den du in den 12 Monaten vor der Geburt (dem „Bemessungszeitraum") erzielt hast. Ein Minijob bis €603/Monat fließt dabei in die Berechnung ein — je mehr du verdient hast, desto höher fällt das Elterngeld aus (maximal €1.800/Monat).

Während des Bezugs: Differenzmethode

Wenn du während des Elterngeldbezugs einen Minijob ausübst, wird dein Einkommen nach der Differenzmethode angerechnet:

Elterngeld = 65–67 % × (Netto vor Geburt − Netto jetzt)

Das bedeutet: Je mehr du während des Elterngeldbezugs verdienst, desto weniger Elterngeld bekommst du. Bei einem Minijob von €603/Monat sinkt dein Elterngeld entsprechend — es gibt keinen pauschalen €300-Freibetrag beim normalen Elterngeld.

Achtung — häufiger Irrtum: Der „€300-Freibetrag" existiert nicht als allgemeine Elterngeld-Regel. Er gilt ausschließlich im Kontext von Bürgergeld/Grundsicherung (SGB II). Für das reguläre Elterngeld gilt immer die Differenzmethode.
SituationAuswirkung auf Elterngeld
Minijob VOR Geburt (Bemessungszeitraum)Erhöht das Elterngeld — höheres Nettoeinkommen → höhere Basis
Kein Verdienst während BezugVolles Elterngeld (65–67 % des früheren Nettos)
Minijob €300/Mo. während BezugElterngeld sinkt um 65–67 % von €300 (ca. €195–201)
Minijob €603/Mo. während BezugElterngeld sinkt um 65–67 % von €603 (ca. €392–404)

Nettowerte basieren auf Minijob ohne RV-Abzug (pauschal besteuert). Genaue Berechnung bei der Elterngeldstelle anfragen — Beratung kostenlos. Quelle: Familienportal

Elterngeld und Minijob — das Wichtigste
  • Minijob VOR Geburt: erhöht die Elterngeld-Basis (positiv)
  • Minijob WÄHREND Bezug: Differenzmethode — Elterngeld sinkt anteilig
  • Kein pauschaler €300-Freibetrag beim normalen Elterngeld
  • ElterngeldPlus: andere Berechnungsregeln — extra prüfen
  • Einkommensgrenze (ab Geburten April 2025): Kein Elterngeld bei >€175.000 Jahreseinkommen
€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto500,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€18,00
Netto482,00
Gesamtaufwand AG/Mo.662,35
Jahreskosten AG7.948,20
Ausblick 2027
Mindestlohn13.9 → €14.6
Verdienstgrenze603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std.
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Lohnt sich der Minijob in der Elternzeit?

Das hängt von deinem persönlichen Elterngeld-Satz (65–67 %) ab. Da Elterngeld um 65–67 % deines Minijob-Verdienstes während des Bezugs reduziert wird, bleibt netto weniger übrig als der volle Minijob-Lohn — bei hohem Elterngeld-Satz kann der Mehrverdienst minimal sein.

Empfehlung: Lass dir von der Elterngeldstelle individuell ausrechnen, wie viel du nach der Anrechnung noch netto gewinnst. Die Beratung ist kostenlos. Nutze auch unseren Minijob-Rechner für eine schnelle Übersicht deines Netto-Verdienstes.

Was musst du beachten?

  1. Hauptarbeitgeber informieren — nach §15 Abs. 4 BEEG musst du die Zustimmung deines Hauptarbeitgebers einholen, bevor du den Minijob aufnimmst.
  2. Elterngeldstelle informieren — das Melden des Einkommens ist gesetzliche Pflicht. Unterlässt du das, droht eine Rückforderung.
  3. Einkommen korrekt melden — nicht gemeldetes Einkommen kann zur Rückforderung von bereits ausgezahltem Elterngeld führen.
  4. ElterngeldPlus separat prüfen — wenn du ElterngeldPlus beziehst, gelten abweichende Anrechnungsregeln. Lass dich bei der Elterngeldstelle beraten.
Nicht gemeldetes Einkommen kann zur Rückforderung von Elterngeld führen. Informiere die Elterngeldstelle immer — die Beratung ist kostenlos und verbindlich.

Häufige Fragen

Darf ich in der Elternzeit einen Minijob annehmen?

Ja, grundsätzlich erlaubt. Du musst deinen Hauptarbeitgeber informieren und seine Zustimmung einholen. Das Einkommen muss der Elterngeldstelle gemeldet werden. Die erlaubte Wochenarbeitszeit beträgt bis zu 32 Stunden (für Kinder ab Sept. 2021).

Wie beeinflusst ein Minijob das Elterngeld?

Einkommen während des Elterngeldbezugs wird nach der Differenzmethode angerechnet: Dein Elterngeld sinkt um 65–67 % des während des Bezugs erzielten Nettoeinkommens. Einen pauschalen €300-Freibetrag gibt es beim normalen Elterngeld nicht.

Gibt es einen €300-Freibetrag beim Elterngeld?

Nein — nicht beim normalen Elterngeld. Der oft zitierte €300-Freibetrag gilt ausschließlich im Bürgergeld/SGB-II-Kontext. Beim regulären Elterngeld gilt die Differenzmethode.

Lohnt sich ein Minijob während der Elternzeit?

Kommt auf deinen persönlichen Elterngeld-Satz an. Da Elterngeld um 65–67 % deines Minijob-Verdienstes sinkt, behältst du netto weniger als den vollen Minijob-Lohn. Bei hohem Elterngeld-Satz ist der Mehrverdienst oft gering. Kostenlose Beratung bei der Elterngeldstelle nutzen.

Der Minijob in der Elternzeit ist für viele Eltern eine attraktive Möglichkeit, etwas Geld hinzuzuverdienen, ohne den Elterngeld-Anspruch vollständig zu verlieren. Einkommen während des Elterngeldbezugs wird nach der Differenzmethode angerechnet. Eine geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit ist grundsätzlich erlaubt. Rechtsgrundlage ist BEEG §15, der die zulässige Wochenarbeitszeit auf 32 Stunden begrenzt (für Kinder ab September 2021). Die Elterngeld-Anrechnung erfolgt nach der Differenzmethode: Elterngeld = 65–67 % × (Nettolohn vor Geburt − aktuelles Nettoeinkommen). Ob sich ein Minijob lohnt, hängt vom individuellen Elterngeld-Satz ab. Wer ElterngeldPlus bezieht, muss gesonderte Regelungen beachten. Alle Angaben ohne Gewähr; für eine individuelle Beratung wende dich an die zuständige Elterngeldstelle.

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