Minijob als Babysitter / Kinderbetreuer
Minijob als Babysitter: bei privaten Familien über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet — Arbeitgeber können Kosten steuerlich absetzen.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein Branchenmindestlohn. Marktübliche Sätze liegen bei €13,90–17/Std. (Quelle: Minijob-Zentrale Magazin). Familien können 80% der Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren bis max. €4.800/Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, seit 1.1.2025).
Rechner für Babysitter-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Video: Einblick in den Job
Als Schüler Geld verdienen — Babysitten
Die Lochis (2,3 Mio. Aufrufe)
Häufige Fragen zum Babysitter-Minijob
Wie melde ich einen Babysitter als Minijob an?
Über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de) — dauert ca. 10 Minuten online. Als Arbeitgeber im Privathaushalt zahlst du einen pauschalen Beitragssatz von 14,62% zzgl. Unfallversicherung. Ohne Anmeldung ist es Schwarzarbeit mit empfindlichen Bußgeldern.
Wie viel verdient ein Babysitter im Minijob?
Der gesetzliche Mindestlohn von €13,90/Stunde gilt auch für Babysitter im Haushalt. In der Praxis zahlen viele Familien €14–17/Std., besonders abends oder am Wochenende. Bei zwei Kindern oder Zusatzaufgaben wie Kochen sind höhere Sätze üblich.
Können Eltern die Babysitter-Kosten steuerlich absetzen?
Ja — seit 2025 können 80% der Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren als Sonderausgaben geltend gemacht werden, bis max. €4.800/Jahr pro Kind (§10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Zusätzlich greift §35a EStG für haushaltsnahe Beschäftigung (bis €510/Jahr Steuerermäßigung) — beide Regelungen können nicht für dieselben Kosten gleichzeitig genutzt werden.
Aktuelle Minijob-Stellen als Babysitter
15 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Babysitter / Kinderbetreuer — Was du wissen musst
Ein Minijob als Babysitter ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein Branchenmindestlohn. Marktübliche Sätze liegen bei €13,90–17/Std. (Quelle: Minijob-Zentrale Magazin). Familien können 80% der Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren bis max. €4.800/Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, seit 1.1.2025).
Weitere Minijob-Branchen
War dieser Artikel hilfreich?
