Minijob als Bürokraft / Verwaltung
Minijob im Büro als Verwaltungsassistenz, Datenpfleger oder Telefonkraft — ideal für Menschen mit Organisationstalent und EDV-Kenntnissen.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein Branchenmindestlohn. Je nach Tätigkeitsfeld und Qualifikation deutlich über Mindestlohn möglich — z.B. bei Buchhaltungsassistenz oder spezialisierten EDV-Kenntnissen.
Rechner für Bürokraft-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Häufige Fragen zum Bürokraft-Minijob
Was macht man in einem Büro-Minijob?
Die Aufgaben reichen von einfacher Dateneingabe über Postbearbeitung bis zu Telefonzentralen und Terminverwaltung. Voraussetzung ist meistens sicherer Umgang mit Office-Programmen (Word, Excel, Outlook).
Wie viel verdient eine Bürokraft im Minijob?
Mindestens €13,90/Stunde. Für qualifizierte Tätigkeiten wie Buchhaltung oder juristische Assistenz sind €17–22/Std. realistisch — was den monatlichen Stundeneinsatz im Minijob entsprechend reduziert.
Kann ich meinen Hauptjob als Bürokraft mit einem Büro-Minijob kombinieren?
Ja — der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist immer erlaubt und steuerfrei. Ein häufiges Modell ist ein Minijob bei einem anderen Unternehmen, z.B. als Abendkraft oder für Sonderaufgaben.
Aktuelle Minijob-Stellen als Bürokraft
168 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Bürokraft / Verwaltung — Was du wissen musst
Ein Minijob als Bürokraft ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein Branchenmindestlohn. Je nach Tätigkeitsfeld und Qualifikation deutlich über Mindestlohn möglich — z.B. bei Buchhaltungsassistenz oder spezialisierten EDV-Kenntnissen.
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