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Minijob als Bürokraft / Verwaltung

Minijob im Büro als Verwaltungsassistenz, Datenpfleger oder Telefonkraft — ideal für Menschen mit Organisationstalent und EDV-Kenntnissen.

13,90
Mindestlohn/Std.
~9.9
Max. Std./Woche
603
Grenze/Monat

Typische Tätigkeiten

Datenpflege & Eingabe
Telefonannahme
Postbearbeitung
Ablage & Archivierung
Rechnungsbearbeitung
Terminkoordination
E-Mail-Bearbeitung

Was kannst du verdienen?

13,90
Mindestlohn
15,00
Typisch/Std.
20,00
Bis zu/Std.

Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.

Kein Branchenmindestlohn. Je nach Tätigkeitsfeld und Qualifikation deutlich über Mindestlohn möglich — z.B. bei Buchhaltungsassistenz oder spezialisierten EDV-Kenntnissen.

Rechner für Bürokraft-Minijob

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto500,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€18,00
Netto482,00
Gesamtaufwand AG/Mo.662,35
Jahreskosten AG7.948,20
Ausblick 2027
Mindestlohn13.9 → €14.6
Verdienstgrenze603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std.
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Häufige Fragen zum Bürokraft-Minijob

Was macht man in einem Büro-Minijob?

Die Aufgaben reichen von einfacher Dateneingabe über Postbearbeitung bis zu Telefonzentralen und Terminverwaltung. Voraussetzung ist meistens sicherer Umgang mit Office-Programmen (Word, Excel, Outlook).

Wie viel verdient eine Bürokraft im Minijob?

Mindestens €13,90/Stunde. Für qualifizierte Tätigkeiten wie Buchhaltung oder juristische Assistenz sind €17–22/Std. realistisch — was den monatlichen Stundeneinsatz im Minijob entsprechend reduziert.

Kann ich meinen Hauptjob als Bürokraft mit einem Büro-Minijob kombinieren?

Ja — der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist immer erlaubt und steuerfrei. Ein häufiges Modell ist ein Minijob bei einem anderen Unternehmen, z.B. als Abendkraft oder für Sonderaufgaben.

Minijob als Bürokraft / Verwaltung — Was du wissen musst

Ein Minijob als Bürokraft ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.

Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.

Kein Branchenmindestlohn. Je nach Tätigkeitsfeld und Qualifikation deutlich über Mindestlohn möglich — z.B. bei Buchhaltungsassistenz oder spezialisierten EDV-Kenntnissen.

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