Minijob als Fahrer / Kurier
Minijob als Fahrer, Paketzusteller oder Fahrradkurier — gefragt bei Lieferdiensten, KEP-Unternehmen und lokalen Betrieben. Führerschein Klasse B erforderlich.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn im KEP-Sektor. Unternehmen wie DHL haben eigene Tarifverträge (bis €18,50/Std.), die aber nicht allgemeinverbindlich sind. Für Minijobber ohne Tarif gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std.). Tipp: Samstagstouren bei Paketdiensten werden als Minijob angeboten.
Rechner für Fahrer-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Video: Einblick in den Job
Pro Bestellung abgerechnet — Was verdient ein Fahrradkurier? | Lohnt sich das?
BR
Häufige Fragen zum Fahrer-Minijob
Was brauche ich für einen Minijob als Fahrer?
Mindestens einen gültigen Führerschein Klasse B. Viele Arbeitgeber verlangen zusätzlich 2 Jahre Fahrerfahrung und einen tadellosen Führerschein. Für Fahrradkuriere (z.B. Lieferando) reicht kein Führerschein.
Wie viel verdient ein Kurierfahrer im Minijob?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt €13,90/Stunde. In der Praxis zahlen viele Kurierdienste zwischen €14 und €16/Std. Lieferando-Kuriere werden nach Bestellung abgerechnet — laut einem BR-Bericht kamen Fahrradkuriere auf €12–15 pro Stunde effektiv, abhängig von Bestellvolumen und Stadt.
Kann ich als Fahrer auch kurzfristig beschäftigt werden?
Ja — wenn die Einsätze unregelmäßig und auf max. 70 Arbeitstage oder 90 Kalendertage pro Jahr begrenzt sind, kann kurzfristige Beschäftigung (ohne Verdienstgrenze) sinnvoller sein als ein regulärer Minijob.
Aktuelle Minijob-Stellen als Fahrer
705 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Fahrer / Kurier — Was du wissen musst
Ein Minijob als Fahrer ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn im KEP-Sektor. Unternehmen wie DHL haben eigene Tarifverträge (bis €18,50/Std.), die aber nicht allgemeinverbindlich sind. Für Minijobber ohne Tarif gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std.). Tipp: Samstagstouren bei Paketdiensten werden als Minijob angeboten.
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