Minijob als Kellner / Servicekraft
Flexibler Minijob in Restaurants, Cafés und Hotels: Abend- und Wochenendschichten, direkter Kundenkontakt und — je nach Betrieb — Trinkgeld on top.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein Branchenmindestlohn — es gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std. ab 2026). Trinkgeld ist steuerfrei und wird zusätzlich ausgezahlt. Regionale DEHOGA-Tarifverträge liegen teils höher, sind aber nicht allgemeinverbindlich.
Rechner für Kellner-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Video: Einblick in den Job
Kellner im 4-Sterne-Hotel — Trinkgeld, Gehalt & Alltag | Lohnt sich das?
BR
Häufige Fragen zum Kellner-Minijob
Wie viel verdient man als Kellner im Minijob?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt €13,90/Stunde (ab 1.1.2026). Viele Gastronomiebetriebe zahlen zwischen €14 und €16/Std. Hinzu kommt Trinkgeld, das in Deutschland steuerfrei ist — realistisch sind €2–5 pro Arbeitsstunde zusätzlich. Bei €603/Monat Grenze kommst du auf rund 43 Arbeitsstunden im Monat.
Brauche ich Erfahrung als Kellner im Minijob?
In den meisten Fällen nein — gerade für Aushilfskräfte in Restaurants und Cafés sind Motivation und Zuverlässigkeit wichtiger als Fachkenntnisse. Für gehobene Gastronomie oder Hotels kann Erfahrung von Vorteil sein.
Kann ich als Student im Gastronomie-Minijob arbeiten?
Ja, Gastronomie ist einer der beliebtesten Minijob-Bereiche für Studierende. Abend- und Wochenendschichten passen gut zum Studienalltag. Der BAföG-Freibetrag beträgt seit 1.1.2026 €603/Monat (gekoppelt an die Minijob-Grenze, 29. BAföG-ÄndG).
Aktuelle Minijob-Stellen als Kellner
28 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Kellner / Servicekraft — Was du wissen musst
Ein Minijob als Kellner ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein Branchenmindestlohn — es gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std. ab 2026). Trinkgeld ist steuerfrei und wird zusätzlich ausgezahlt. Regionale DEHOGA-Tarifverträge liegen teils höher, sind aber nicht allgemeinverbindlich.
Weitere Minijob-Branchen
War dieser Artikel hilfreich?
