Minijob als Verkäufer im Einzelhandel
Minijob im Einzelhandel als Verkäufer, Regalbestücker oder Beratungskraft — häufig samstags oder in der Urlaubsvertretung gesucht.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn im deutschen Einzelhandel. Der ver.di/HDE-Flächentarifvertrag sieht höhere Löhne vor, gilt aber nur für tarifgebundene Arbeitgeber. Für Minijobber ohne Tarifbindung gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Rechner für Verkäufer im Einzelhandel-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Video: Einblick in den Job
Aushilfe bei LIDL — Erfahrungsbericht aus dem Supermarkt
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Häufige Fragen zum Verkäufer im Einzelhandel-Minijob
Was verdient man als Aushilfe im Einzelhandel?
Mindestens €13,90/Stunde (gesetzlicher Mindestlohn, ab 2026). Viele Supermarkt- und Modeketten zahlen zwischen €14 und €16/Std. — besonders wenn ein regionaler Tarifvertrag angewendet wird. Discounter wie ALDI oder LIDL liegen oft über dem Mindestlohn.
Wie flexibel sind Minijobs im Einzelhandel?
Sehr flexibel — typische Einsätze sind Samstagsschichten, Urlaubsvertretungen und das Weihnachtsgeschäft. Die meisten Verträge erlauben monatlich variierende Stunden, solange €603 nicht überschritten wird.
Brauche ich eine Ausbildung für einen Minijob im Einzelhandel?
Nein. Für einfache Tätigkeiten wie Regale einräumen oder an der Kasse sitzen ist keine Ausbildung erforderlich. Für Beratungstätigkeiten (z.B. Elektronik, Apotheke) sind Fachkenntnisse von Vorteil.
Aktuelle Minijob-Stellen als Verkäufer im Einzelhandel
799 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Verkäufer im Einzelhandel — Was du wissen musst
Ein Minijob als Verkäufer im Einzelhandel ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn im deutschen Einzelhandel. Der ver.di/HDE-Flächentarifvertrag sieht höhere Löhne vor, gilt aber nur für tarifgebundene Arbeitgeber. Für Minijobber ohne Tarifbindung gilt der gesetzliche Mindestlohn.
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