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Minijob als Reinigungskraft / Putzfrau

Minijob als Reinigungskraft oder Putzfrau: Seit 1.1.2026 gilt in der gewerblichen Gebäudereinigung ein Branchenmindestlohn von €15,00/Stunde — höher als der allgemeine Mindestlohn.

15,00
Mindestlohn/Std.
~9.2
Max. Std./Woche
603
Grenze/Monat

Typische Tätigkeiten

Büros reinigen
Sanitäranlagen pflegen
Küchen säubern
Unterhaltsreinigung
Treppenhaus reinigen
Fenster putzen
Hotel-Zimmerreinigung
Privathaushalt putzen

Was kannst du verdienen?

15,00
Mindestlohn
15,00
Typisch/Std.
18,40
Bis zu/Std.

Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.

Branchenmindestlohn Gebäudereinigung (Lohngruppe 1 – Innenreinigung): €15,00/Std. ab 1.1.2026 (Quelle: Zoll.de, 10. BildscharbV). Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): €18,40/Std. Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std.).

Rechner für Reinigungskraft-Minijob

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto500,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€18,00
Netto482,00
Gesamtaufwand AG/Mo.662,35
Jahreskosten AG7.948,20
Ausblick 2027
Mindestlohn13.9 → €14.6
Verdienstgrenze603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std.
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Video: Einblick in den Job

Mehr als Dreck wegmachen — Reinigungskräfte berichten | 37 Grad

ZDF 37 Grad

Häufige Fragen zum Reinigungskraft-Minijob

Was verdient eine Putzfrau im Minijob 2026?

In der gewerblichen Gebäudereinigung gilt ab 1.1.2026 ein Branchenmindestlohn von €15,00/Stunde für Innenreinigung (Lohngruppe 1). Für Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) sind es €18,40/Std. — dieser Satz ist nach dem AEntG allgemeinverbindlich, muss also von jedem Arbeitgeber gezahlt werden. Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std.).

Wie viele Stunden kann ich als Reinigungskraft im Minijob arbeiten?

Bei €15,00/Stunde und der Minijob-Grenze von €603/Monat kommst du auf rund 40 Stunden pro Monat, also ca. 10 Stunden pro Woche. Wer mehr verdient (z.B. €16/Std.), kann entsprechend weniger Stunden arbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Reinigungskraft im Betrieb und im Privathaushalt?

Im gewerblichen Bereich (Büros, Hotels, Schulen) gilt der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung (€15,00/Std.). Im Privathaushalt gilt nur der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std.) — allerdings kann der Arbeitgeber 20% der Kosten über §35a EStG als Steuerermäßigung geltend machen.

Kann ich als Reinigungskraft im Privathaushalt einen Minijob anmelden?

Ja — Privatpersonen melden Haushaltshilfen über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale an. Das dauert wenige Minuten online. Schwarzarbeit ist nicht nur riskant, sondern kostet den Arbeitgeber auch die Steuervergünstigung nach §35a EStG (bis zu €510/Jahr).

Minijob als Reinigungskraft / Putzfrau — Was du wissen musst

Ein Minijob als Reinigungskraft ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €15,00/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.2 Stunden pro Woche arbeiten.

Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.

Branchenmindestlohn Gebäudereinigung (Lohngruppe 1 – Innenreinigung): €15,00/Std. ab 1.1.2026 (Quelle: Zoll.de, 10. BildscharbV). Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): €18,40/Std. Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std.).

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