Minijob als Barista / Café
Minijob als Barista oder Cafékraft — kreative Tätigkeit mit direktem Kundenkontakt, oft in Kombination mit Servicetätigkeiten und Kassenführung.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Es gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std., ab 2026). Spezialisierten Baristas mit Fachkenntnissen bieten Betriebe oft mehr. Trinkgeld in Cafés ist in Deutschland üblich, aber freiwillig und steuerfrei.
Rechner für Barista-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Video: Einblick in den Job
Wie wird man eigentlich Barista? — Ausbildung, Alltag & Verdienst
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Häufige Fragen zum Barista-Minijob
Was brauche ich für einen Barista-Minijob?
Grundkenntnisse im Umgang mit einer Siebträgermaschine sind von Vorteil, aber viele Betriebe schulen auch Quereinsteiger ein. Wichtiger sind Freundlichkeit, Stressresistenz im Gästebetrieb und Sorgfalt beim Zubereiten.
Wie viel verdient man als Barista im Minijob?
Mindestens €13,90/Stunde. Erfahrene Baristas in Spezialitätencafés oder städtischen Trendcafés erhalten oft €14–16/Std. plus Trinkgeld. Bei €13,90/Std. kannst du ca. 43 Stunden/Monat arbeiten.
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Barista-Minijob und einem Kellner-Minijob?
Inhaltlich gibt es Überschneidungen — in kleineren Cafés übernimmt dieselbe Person beides. Baristas sind stärker auf Kaffeezubereitung spezialisiert, während Servicekräfte den gesamten Gastbereich betreuen. Beide fallen unter das Gastgewerbe ohne eigenen Branchenmindestlohn.
Aktuelle Minijob-Stellen als Barista
34 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Barista / Café — Was du wissen musst
Ein Minijob als Barista ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Es gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std., ab 2026). Spezialisierten Baristas mit Fachkenntnissen bieten Betriebe oft mehr. Trinkgeld in Cafés ist in Deutschland üblich, aber freiwillig und steuerfrei.
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