Minijob als Pflegehilfe
Minijob in der Pflege als Betreuungsassistenz oder ungelernte Pflegehilfskraft: gesetzlicher Pflegemindestlohn €16,10/Stunde (ab 1.7.2025) — deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €16,10 Stundenlohn: ca. 37 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Pflegemindestlohn gemäß Pflegemindestlohnverordnung (BMAS): Ungelernte Pflegehilfskraft €16,10/Std., qualifizierte Pflegehilfskraft €17,35/Std. (ab 1.7.2025). Ab 1.7.2026 steigen die Sätze auf €16,52 bzw. €17,80/Std. Bei €16,10/Std. sind ca. 37 Stunden/Monat im Minijob möglich.
Rechner für Pflegehilfe-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Video: Einblick in den Job
Minijob und Pflege — Wichtige Infos für helfende Hände
Minijob-Zentrale (offiziell)
Häufige Fragen zum Pflegehilfe-Minijob
Wie viel verdient man als Pflegehilfe im Minijob?
Der Pflegemindestlohn (PflegemindestlohnV, BMAS) liegt ab 1.7.2025 bei €16,10/Stunde für ungelernte Pflegehilfskräfte und €17,35/Stunde für qualifizierte Pflegehilfskräfte. Ab 1.7.2026 steigen die Sätze auf €16,52 bzw. €17,80/Std. Bei €16,10/Std. kommst du auf rund 37 Stunden pro Monat und bleibst unter der Minijob-Grenze von €603.
Brauche ich eine Ausbildung für einen Pflege-Minijob?
Für einfache Betreuungstätigkeiten (Alltagsbegleitung, Gesellschaft leisten, Spaziergänge) ist keine Pflegeausbildung nötig. Für Grundpflege und medizinische Tätigkeiten ist mindestens eine Qualifikation als Pflegehilfskraft erforderlich. Viele Pflegeeinrichtungen bieten kürzere Qualifizierungskurse an.
Wo finde ich Minijobs in der Pflege?
Stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und die Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) sind die wichtigsten Anlaufstellen. Auch private Familien, die Senioren zu Hause betreuen, suchen häufig nach zuverlässigen Betreuungspersonen auf Minijob-Basis.
Aktuelle Minijob-Stellen als Pflegehilfe
2 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Pflegehilfe — Was du wissen musst
Ein Minijob als Pflegehilfe ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €16,10/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 8.5 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Pflegemindestlohn gemäß Pflegemindestlohnverordnung (BMAS): Ungelernte Pflegehilfskraft €16,10/Std., qualifizierte Pflegehilfskraft €17,35/Std. (ab 1.7.2025). Ab 1.7.2026 steigen die Sätze auf €16,52 bzw. €17,80/Std. Bei €16,10/Std. sind ca. 37 Stunden/Monat im Minijob möglich.
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