Minijob als Gartenarbeit
Minijob für Gartenarbeit bei Privatpersonen oder Betrieben — saisonal, körperlich aktiv und häufig im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen steuerlich begünstigt.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein Branchenmindestlohn im Gartenbau über dem allgemeinen Mindestlohn (€13,90/Std. 2026). Der GaLaBau-Tarifvertrag (allgemeinverbindlich) sieht Löhne ab ~€13,10/Std. vor — liegt unter dem allgemeinen Mindestlohn, der daher wirkt. Für Privathaushalt-Jobs gilt §35a EStG (Steuerermäßigung für den Arbeitgeber).
Rechner für Gartenarbeit-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Häufige Fragen zum Gartenarbeit-Minijob
Wie viel verdient man als Gartenhelfer im Minijob?
Mindestens €13,90/Stunde (gesetzlicher Mindestlohn 2026). Im GaLaBau-Gewerbe (Garten- und Landschaftsbau) sind tarifgebundene Arbeitgeber oft höher — der Ecklohn liegt laut IG BAU bei ca. €20,24/Std. (ab 1.7.2025) für Fachkräfte, aber für einfache Helfer im Minijob gilt der Mindestlohn. Eigenständige Gartenarbeiten im Privathaushalt: €13,90–17/Std.
Ist Gartenarbeit eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Ja — Gartenarbeit im eigenen Haushalt gilt als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß §35a EStG. Arbeitgeber (d.h. der Privatperson-Auftraggeber) können 20% der Lohnkosten absetzen — bis €510/Jahr bei Minijob-Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren.
Gibt es Minijobs in der Gartenarbeit das ganze Jahr?
Die Hauptsaison ist Frühling bis Herbst. Im Winter gibt es Nachfrage nach Winterdienst (Schneeräumen, Streuen), was ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung angemeldet werden kann. Viele Minijobber in der Gartenarbeit kombinieren verschiedene Jahreszeiten-Jobs beim gleichen Arbeitgeber.
Aktuelle Minijob-Stellen als Gartenarbeit
32 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Gartenarbeit — Was du wissen musst
Ein Minijob als Gartenarbeit ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein Branchenmindestlohn im Gartenbau über dem allgemeinen Mindestlohn (€13,90/Std. 2026). Der GaLaBau-Tarifvertrag (allgemeinverbindlich) sieht Löhne ab ~€13,10/Std. vor — liegt unter dem allgemeinen Mindestlohn, der daher wirkt. Für Privathaushalt-Jobs gilt §35a EStG (Steuerermäßigung für den Arbeitgeber).
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