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Minijob als Küchenhilfe

Minijob als Küchenhilfe in Restaurants, Kantinen oder Catering-Betrieben — körperlich aktiv, kein Koch-Abschluss nötig und häufig abends oder am Wochenende.

13,90
Mindestlohn/Std.
~9.9
Max. Std./Woche
603
Grenze/Monat

Typische Tätigkeiten

Gemüse schneiden & vorbereiten
Spülen & Reinigung
Speisen anrichten
Lager auffüllen
Küchenreinigung
Salate vorbereiten
Kochen assistieren

Was kannst du verdienen?

13,90
Mindestlohn
14,50
Typisch/Std.
17,00
Bis zu/Std.

Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.

Kein Branchenmindestlohn im Gastgewerbe. Es gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Für qualifiziertere Tätigkeiten (z.B. Entremetier, Vorbereitungskoch) oder in gehobener Gastronomie sind höhere Löhne üblich.

Rechner für Küchenhilfe-Minijob

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€21,71
Netto581,29
Krankenversicherung (13 %)78,39
Rentenversicherung (15 %)90,45
Pauschalsteuer (2 %)12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)0,90
Unfallversicherung (~1.3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.798,79
Jahreskosten AG9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn13.9 → €14.6
Verdienstgrenze603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Häufige Fragen zum Küchenhilfe-Minijob

Was macht eine Küchenhilfe im Minijob?

Küchenhilfen unterstützen das Küchenteam mit Vorbereitungsarbeiten: Gemüse schneiden, Salate vorbereiten, Töpfe spülen und die Küche sauber halten. Keine Kochausbildung erforderlich — die meisten Betriebe schulen vor Ort ein.

Wie viel verdient man als Küchenhilfe im Minijob?

Mindestens €13,90/Stunde (gesetzlicher Mindestlohn 2026). In der Praxis zahlen viele Restaurants und Kantinen €14–16/Std., besonders für Abend- und Wochenendschichten. Einige Betriebe gewähren auch kostenlose Mahlzeiten als Sachleistung.

Wann werden Küchenhilfen im Minijob gesucht?

Besonders Freitagabend und Wochenende sind typische Einsatzzeiten. Kantinen suchen Küchenhilfen häufig für die Mittagsschicht (10–15 Uhr), was sich gut mit Schul- oder Studienzeiten kombinieren lässt. Events und Caterer stellen Küchenhilfen kurzfristig für einzelne Veranstaltungen ein.

Minijob als Küchenhilfe — Was du wissen musst

Ein Minijob als Küchenhilfe ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.

Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.

Kein Branchenmindestlohn im Gastgewerbe. Es gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Für qualifiziertere Tätigkeiten (z.B. Entremetier, Vorbereitungskoch) oder in gehobener Gastronomie sind höhere Löhne üblich.

Weitere Minijob-Branchen

Schon gewusst?

Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf ~€633/Monat

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