Minijob als Rezeptionist / Empfang
Minijob an der Rezeption in Hotels, Arztpraxen oder Unternehmen — repräsentative Tätigkeit mit Kundenkontakt, oft für Abend- und Wochenendschichten gesucht.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein Branchenmindestlohn. Im Hotelgewerbe (DEHOGA) gibt es regionale Tarifverträge, die aber nicht bundesweit allgemeinverbindlich sind. Für Hotellerie-Fachkräfte mit Ausbildung sind €15–18/Std. üblich. Für Quereinsteiger gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std.).
Rechner für Rezeptionist-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Video: Einblick in den Job
Arbeiten an der Hotelrezeption — Gehalt & Alltag einer Hotelfachfrau | Lohnt sich das?
BR
Häufige Fragen zum Rezeptionist-Minijob
Was macht man als Rezeptionist im Minijob?
Je nach Betrieb variieren die Aufgaben stark: im Hotel sind es Check-in/out und Reservierungen, in Arztpraxen Terminvergabe und Patientenempfang, im Unternehmensempfang Besucherregistrierung und Postbearbeitung. Gepflegtes Auftreten und gute Kommunikation sind überall wichtig.
Brauche ich eine Ausbildung für einen Rezeptions-Minijob?
Für Hotellerie-Positionen ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Hotelfachfrau/-mann von Vorteil, aber nicht immer zwingend. In vielen Hotels werden Abend- und Wochenendschichten auch an zuverlässige Quereinsteiger vergeben, die eingeschult werden.
Wie viel verdient man an der Rezeption im Minijob?
Zwischen €13,90 und €18/Stunde, je nach Betrieb und Qualifikation. Fachkräfte mit abgeschlossener Hotelausbildung können in gehobenen Hotels deutlich mehr erzielen. Ein BR-Erfahrungsbericht zeigt einen typischen Hotellohn in München von ca. €15–16/Std. für ausgebildete Rezeptionistinnen.
Aktuelle Minijob-Stellen als Rezeptionist
15 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Rezeptionist / Empfang — Was du wissen musst
Ein Minijob als Rezeptionist ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein Branchenmindestlohn. Im Hotelgewerbe (DEHOGA) gibt es regionale Tarifverträge, die aber nicht bundesweit allgemeinverbindlich sind. Für Hotellerie-Fachkräfte mit Ausbildung sind €15–18/Std. üblich. Für Quereinsteiger gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std.).
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